§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachstehend AGB genannt) legen die Grundsätze für den Abschluss von Verträgen über den Verkauf von Waren fest, die von Luupo Sp. z o.o. (nachfolgend Verkäufer genannt) und sind Bestandteil aller mit dem Verkäufer geschlossenen Kaufverträge.
(2) Der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt durch Abgabe einer schriftlichen Bestellung (im Folgenden: Bestellung) durch den Käufer und deren Bestätigung durch den Verkäufer.
(3) Die Erteilung eines Auftrages ist gleichbedeutend mit der Annahme von AVB.
(4) Der Abschluss eines gesonderten Kaufvertrages schließt die Anwendung dieser AVB nur insoweit aus, als hierin etwas anderes geregelt ist.
5. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Parteien, die schriftlich vereinbart und bestätigt werden, haben Vorrang vor den Bestimmungen der AVB.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle in den Angeboten genannten Preise sind Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt.
(2) Preise, die in Fremdwährungen angegeben sind, werden zum Durchschnittskurs der Polnischen Nationalbank am Tag der Bestellung in PLN umgerechnet, es sei denn, eine gesonderte Vereinbarung mit dem Käufer sieht etwas anderes vor.
(3) Die in den Angeboten angegebenen Preise gelten für die Serienproduktion der Bestellung durch den Verkäufer. Sollte eine Serienfertigung nicht möglich sein, behält sich der Verkäufer vor, einen Mindermengenzuschlag in der auf der Auftragsbestätigung angegebenen Höhe zu berechnen.
4. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Transport der gekauften Ware auf polnischem Gebiet sicherzustellen, wenn der Wert der gelieferten Ware 10.000 PLN netto übersteigt,
5. Die Bezahlung der Ware hat ohne Abzüge gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu erfolgen. Das jeweilige Zahlungsziel wird in Tagen angegeben und zählt ab dem Rechnungsdatum.
(6) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gekaufte Ware im Eigentum des Verkäufers. (Eigentumsvorbehalt an der verkauften Sache – Artikel 589 des Zivilgesetzbuches).
7. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, ohne weitere Ankündigung gesetzliche Zinsen zu verlangen, die ab dem Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist berechnet werden.
8. Als Datum der Bezahlung der Ware gilt das Datum des Geldeingangs auf dem Bankkonto des Verkäufers.
9. Die Einreichung einer Reklamation entbindet den Käufer nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der Ware.
§ 3 Lieferung der Ware
(1) Die Bestellung hat die genaue Bezeichnung der Ware, die Menge und den Lieferort zu enthalten und ist von einer für den Käufer bestellberechtigten Person zu unterzeichnen.
(2) Der Verkäufer hat die Bestellung innerhalb von 3 Werktagen schriftlich zu bestätigen, und zwar hinsichtlich: Art und Menge der Ware, Verkaufspreis, Versandtermin, Lieferform, Verladeort, Lieferanschrift und Zahlungsart.
(3) Bei Anlieferung der Ware durch den Transport des Verkäufers ist Erfüllungsort die in der Auftragsbestätigung angegebene Abladestelle der Ware. Bei Abholung der Ware durch einen eigenen Transport des Käufers ist Erfüllungsort das in der Auftragsbestätigung angegebene Lager des Verkäufers.
Änderungen der Bestellung bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Käufer die bis zum Zeitpunkt der Auftragsänderung tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen, die den Auftragswert nicht übersteigen dürfen. Reicht der Käufer die Änderungen innerhalb von 3 Tagen, gerechnet ab dem Tag des Erhalts der Bestätigung der ursprünglichen Bestellung, ein, stellt der Verkäufer dem Käufer die Kosten nicht in Rechnung.
(5) Die Nichtzahlung innerhalb der in der Rechnung gesetzten Frist berechtigt den Verkäufer, die Lieferung von Waren einzustellen und die Ausführung bereits angenommener Aufträge zu stoppen. Der Verkäufer kann die Ausführung eines neuen Auftrages eines Käufers, der mit seinen Zahlungen im Rückstand ist oder rückständige Rechnungen begleicht, von einer Vorauszahlung auf den neuen Auftrag des Käufers abhängig machen.
Können die Lieferfristen aufgrund „höherer Gewalt“ nicht eingehalten werden, so stehen dem Käufer keine Ansprüche aus diesem Grund zu. Unter „höherer Gewalt“ sind alle Ereignisse zu verstehen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, z.B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Einschränkungen, Verkehrsunfälle usw.
§ 4 Reklamation
(1) Reklamationen können in jeder schriftlichen Form (E-Mail, Fax oder Brief) eingereicht werden.
(2) Jede Beschwerde muss Folgendes enthalten: eine detaillierte Beschreibung der Nichtkonformität, Fotos oder Filme, die die Nichtkonformität zeigen. 3.
Beanstandungen, die nicht gemäß den oben genannten Bestimmungen dokumentiert sind, werden nicht berücksichtigt. 4.
(4) Der Verkäufer muss auf Beschwerden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt reagieren.
(5) Wird die Reklamation vom Verkäufer akzeptiert, so verpflichtet sich der Verkäufer, die Reklamation innerhalb von höchstens 30 Tagen nach Eingang einer alle Elemente enthaltenden Reklamation zu erfüllen. Der Verkäufer kann nach seiner Wahl die beanstandete Ware nachbessern, die Ware durch mangelfreie Ware ersetzen oder eine angemessene Entschädigung vereinbaren.
6 Qualitätsbeanstandungen
6.1 Auf den Fotos oder Filmen, die der Reklamation beigefügt sind, muss das Logo der Firma „Luupo“ zu sehen sein, das gemäß dem „Schema für die Genehmigung“ für das betreffende Produkt positioniert ist, das dem Käufer mit der ersten angenommenen Bestellung übermittelt wurde.
6.2 Eine Qualitätsbeanstandung wird auf der Grundlage der auf der Website des Verkäufers verfügbaren Zeichnung oder, falls auf der Website keine Zeichnung vorhanden ist, auf der Grundlage der vom Käufer unterzeichneten „Zeichnung zur Abnahme“ geprüft.
6.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die beim Abladen entstehen.
6.4 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die sich aus der nicht bestimmungsgemäßen Verwendung des Produkts oder aus der Vornahme von Änderungen an der Konstruktion des Produkts ohne Zustimmung des Herstellers ergeben.
7 Quantitative Reklamationen
7.1 Quantitative Reklamationen müssen innerhalb von zwei Arbeitstagen nach dem Entladedatum eingereicht werden; nach Ablauf dieser Frist werden die Reklamationen nicht mehr akzeptiert.
7.2 Alle vom Käufer angenommenen Lieferungen müssen in Übereinstimmung mit dem auf dem Lieferdokument (Frachtbrief/WZ je nach Lieferform) angegebenen Bruttogewicht und dem auf der Palette/Sammelverpackung angegebenen Bruttogewicht angenommen werden.
7.3 Falls die gelieferte Ware nicht mit dem auf dem Lieferschein und dem Etikett angegebenen Gewicht übereinstimmt, sind der Käufer und der Fahrer/Transporteur verpflichtet, ein Protokoll über die Nichtübereinstimmung zu erstellen und gemeinsam zu unterzeichnen, das eine Beschreibung der Nichtübereinstimmung enthält und von Fotos oder Filmen begleitet wird, die die festgestellten Unregelmäßigkeiten zeigen.
7.4 Eine Palette/ein Schüttgutpaket, dessen Gewicht nicht mit der Beschreibung auf dem Etikett übereinstimmt, darf nicht ausgepackt werden und muss unversehrt zur Kontrolle durch einen Vertreter des Verkäufers zur Verfügung stehen.
7.5 Nimmt der Käufer eine nicht konforme Lieferung an, ohne ein Reklamationsdokument gemäß den oben genannten Richtlinien zu erstellen, werden Reklamationen bezüglich dieser Lieferung nicht anerkannt.
§ 5 Datenschutz
(1) Mit der Annahme der Verkaufsbedingungen erklärt sich der Käufer mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß dem Gesetz vom 10. Mai 2018 über den Schutz personenbezogener Daten 1), 2), 3) (Gesetzblatt 2018, Art. 1000) einverstanden.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) An den dem Käufer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und Katalogunterlagen behält sich der Verkäufer das Eigentums- und Urheberrecht vor, sodass der Käufer diese nicht an Dritte weitergeben darf, es sei denn, er holt die schriftliche Zustimmung des Verkäufers dazu ein.
2.2 Die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen können nur schriftlich unter Androhung der Unwirksamkeit geändert werden.
2.1 Der Verkäufer informiert den Käufer über die Änderungen, indem er das Datum der Aktualisierung des Dokuments in die GWS einstellt. Die GWS sind auf der Website www.luupo.pl abrufbar. 3.
(3) Der Umfang der Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden wegen Nichterfüllung oder Schlechterfüllung des Vertrages durch eine der Parteien ist auf den Wert der vertragsgegenständlichen Ware beschränkt.
(4) In Angelegenheiten, die in den AVB nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
(5) Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung des Vertrages ergeben, ist mangels einer gütlichen Einigung das Gericht am Sitz des Verkäufers zuständig.
Aktualisierungsdatum: 07.2023